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Damit fiel zum ersten Mal in der
30jährigen Geschichte der Aktion die Wahl auf einen Wasservogel. Mit dem Haubentaucher soll auf die Gefährdung unserer Gewässer und ihrer Bewohner aufmerksam gemacht werden. Umfassende
Informationen und schöne Bilder sind zu finden unter http://www.nabu.de/vdj/haubentaucher/index.htm. Besonders erwähnt werden soll aber auch der Beitrag "Gefährdung und Schutz des
Jahresvogels 2001"", nachzulesen unter http://www.nabu.de/vdj/haubentaucher/schutz.htm.
Hier wird dann der interessierte
Leser darüber informiert, dass der Vogel des Jahres 2001, ausgewählt als Stellvertreter für den Lebensraum Wasser und dessen Bewohner, durch Angelfischer gefährdet ist. Bei der Ausübung der Fischerei werden Nester oder Gelege beschädigt und es gibt sogar Untersuchungen, dass ein einzelner Angler zur Halbierung der Bestandsdichte brütender Wasservögel führen kann. Zudem werden die Vögel "mitunter" von Anglern und Fischern verfolgt. Als Problemlösung wird die Gewässersperrung propagiert.
Meinung des Fischereiverbandes Die Ausführungen des NABU sind wieder einmal ein Beispiel dafür, dass im Bereich des amtlichen und
nichtamtlichen Naturschutzes die Meinung vertreten wird, dass die Angelfischerei als Hobby den Interessen des Naturschutzes entgegensteht. Diese Meinung wird damit begründet, dass die Angler bei Ausübung ihres Hobbys die Bruttätigkeit zahlreicher Vogelarten beeinträchtigen. Außerdem wird argumentiert, dass sie die an den Gewässern rastenden und mausernden Vogelarten stören und die Ufervegetation zerstören. Aus diesem Grunde wird gefordert, die Angelfischerei vielerorts einzuschränken oder sogar zu verbieten. Derartige Handlungen setzen entsprechend den Naturschutzgesetzen voraus, dass die negative Auswirkung der Angelfischerei auf die Vogelbestände und die Ufervegetation glaubhaft nachgewiesen werden kann.
Da der Nachweis einer von Fall zu Fall auftretenden Beeinträchtigung sehr schwierig, zeitraubend und kostspielig ist, hatte das Bayerische
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 1982 eine Studie über die Auswirkungen der Jagd und Fischerei in Auftrag gegeben. Aufgrund der in dieser Studie ermittelten Daten über die Entwicklung der Vogelbestände im Untersuchungsgebiet kann festgestellt werden, dass die angelfischereiliche Nutzung der Gewässer keine Beeinträchtigung der Vogelbestände nach sich zieht. Die Zahlen der Brutpaare der seltensten Vogelarten sind im Untersuchungszeitraum und dem untersuchten Gebiet trotz der Anwesenheit der Angler zwischen 300-500% gestiegen. Wenn auch diese Daten vom Autor nicht entsprechend interpretiert wurden, ist diese Untersuchung - die von einem fachkundigen Ornithologen durchgeführt wurde - trotzdem ein klarer Beweis, dass an großräumigen Gewässern, wie es das Untersuchungsgebiet darstellt, die angelfischereiliche Nutzung durchaus mit den Grundsätzen und Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Einklang ist bzw. damit vereinbart werden kann. Dies ist nachzulesen bei:
Alexander Harsanyi, in FISCH ÖKOLOGIE Heft 10 1996/97 (ISSN 0934-4225) Reicholf, J. & H. Reichholf-Rhiem (1982): Die Stauseen am Unteren Inn - Ergebnisse einer Ökosystemstudie.-ANL 6: 47-89.
Quelle: Verband für Fischerei und Gewässerschutz Baden-Württemberg
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