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Die staatliche Fischerprüfung Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen
Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.
Pflichtvorbereitungslehrgang Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen speziell geschulte Ausbilder der Fischereiorganisationen (Fischereiverbände und der ihnen
angeschlossenen Fischereivereine) die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein. Im einzelnen werden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan in Wort und Bild behandelt.
(Rahmenlehrplan für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung). Allgemeine Fischkunde mind. 4 Std.
Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische Spezielle Fischkunde mind. 4 Std.
Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln Gewässerökologie und Fischhege mind. 8 Std.
Wasser -Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen - Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern,
Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen Theoretische Ausbildung mind. 3 Std.
Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch mind. 4 Std. Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten mind. 2 Std. Gesetzeskunde mind. 5 Std.
Für die Fischerei wichtige Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsgrundlagen (Fischerei-, Wasser- und Naturschutz-, Tierschutz-, Tierseuchenrechtliche Bestimmungen u.a.) Mindestpflichtstunden:insgesamt 30 Std.
Der Weg zum Angeln Festlegung des Prüfungstermins
durch den Landesfischereibeirat beim Ministerium für Ländlichen Raum und Festlegung der landeseinheitlichen Prüfungsfragen durch das Ministerium; Veröffentlichung des Termins durch das Ministerium im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (Frühjahr) und Hinweise in den Gemeindeblättern und in der Tagespresse.
Anmeldung
zum Pflichtvorbereitungslehrgang beim örtlichen Fischereiverein (Lehrgangsleiter) bzw. beim regionalen Fischereiverband möglichst zeitig. Veröffentlichung in den Gemeindeblättern und der örtlichen Presse. Besuch des anerkannten
Vorbereitungslehrgangs (mindestens 30 Stunden, abends, an Wochenenden), in der Regel nach den großen Ferien im September. . Nach Abschluß des Lehrgangs erhält jederTeilnehmer eine Teilnehmerkarte mit
Bestätigung der Teilnahme, sofern er die vorgeschriebene Stundenzahl abgeleistet hat. Anmeldung zur Fischerprüfung beim Landratsamt
/Stadtkreis in der Regel durch den Lehrgangsleiter (möglich auch direkt durch den Bewerber) mindestens einen Monat vor der Prüfung. Schriftliche Prüfung
(November) mit 60 Fragen. Zur Prüfung sind die Teilnehmerkarte und der Personalausweis mitzubringen. Die Prüfung wird beim Landratsamt/ Stadtkreis innerhalb von 2 Stunden schriftlich abgehalten, dabei sind 60 Fragen aus den oben genannten Sachgebieten zu beantworten. Bestanden hat, wer 45 Fragen richtig beantwortet hat, dabei müssen mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Sachgebieten richtig sein.
Aushändigung oder Zusendung des Zeugnisses nach bestandener Prüfung. Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft.
Jugendfischereischein Jugendliche, die
das
zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr). Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen. Die Verbände/Vereine empfehlen den Jugendlichen aber dringend, in die Jugendgruppe des Fischereivereins einzutreten. Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Prüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.
Vorbereitungsbuch zur Fischerprüfung U.a.”Die staatliche Fischerprüfung - der Weg zum Angeln”, Hrsgb.: Landesfischereiverband Baden-Württemberg. Verlagsgesellschaft BWF - Fisch und Umwelt mbH. 7.
Auflage, kart. Die Broschüre enthält den Fragenkatalog, den Leitfaden und Rahmenlehrplan für die Ausbildung sowie gesetzliche Bestimmungen für die Ausbildung und Fischerprüfung in Baden-Württemberg. M
it interaktivem PC-Lernprogramm auf CD-ROM Seit geraumer Zeit
steht als Ergänzung zum “Fragenkatalog" (Die staatliche Fischerprüfung - der Weg zum Angeln) eine CD-ROM zur Verfügung. Diese CD-ROM “Fischerprüfung" enthält alle Fragen und Antworten des Fragenkatalogs und ermöglicht ein interaktives Lernen zur Fischerprüfung am PC. Als Lehrgangsmaterialen werden jene vom Heintges-Verlag verwendet.
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Stundenplan für Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung 2009*
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Mittwoch
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16.9.
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Info/Anmeldung/Zahlung
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18.00 -19.00 Uhr
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Mittwoch
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16.9.
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Gerätekunde theoretisch
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19.00 - 21.15 Uhr
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Freitag
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18.9.
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Allgemeine Fischkunde
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19.00 - 21.15 Uhr
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Mittwoch
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23.9.
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Allgemeine Fischkunde
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19.00 - 21.15 Uhr
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Freitag
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25.9.
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Gesetzeskunde
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19.00 - 21.15 Uhr
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Mittwoch
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30.9.
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Spezielle Fischkunde
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19.00 - 21.15 Uhr
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Freitag
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2.10.
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Gerätekunde theoretisch/praktisch
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19.00 - 21.15 Uhr
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Mittwoch
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7.10.
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Spezielle Fischkunde
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19.00 - 21.15 Uhr
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Freitag
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9.10.
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Gesetzeskunde
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19.00 - 21.15 Uhr
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Mittwoch
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14.10.
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Gewässerökologie und Fischhege
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19.00 - 21.15 Uhr
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Freitag
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16.10.
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Gewässerökologie und Fischhege
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19.00 - 21.15 Uhr
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Samstag
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17.10.
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Gerätekunde praktisch
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13.00 - 16.30 Uhr
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Mittwoch
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21.10.
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Gewässerökologie und Fischhege
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19.00 - 21.15 Uhr
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Freitag
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23.10.
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Allgemeine und spezielle Fischkunde
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19.00 - 21.15 Uhr
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Mittwoch
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28.10.
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Fische beh., versorgen und verwerten
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19.00 - 21.15 Uhr
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Freitag
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30.10.
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Gewässerökologie und Fischhege
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19.00 - 21.15 Uhr
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Mittwoch
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4.11.
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Gesetzeskunde
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19.00 - 21.15 Uhr
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Freitag
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6.11.
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Fischkrankheiten und Fischhege
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19.00 - 21.15 Uhr
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Mittwoch
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11.11.
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Wiederholungen + Teiln.nachweise
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18.00 - 21.15 Uhr
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